Kandidat*Innen zur Gemeinderatswahl 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir freuen uns sehr, Ihnen unsere am 9.1.2024 in geheimer Wahl nominierten Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahl am 9.6.2024 vorstellen zu können.

Als ein Team engagierter Menschen unterschiedlicher Berufe und Qualifikationen bieten wir unter anderem die folgenden Kompetenzen:

  • Breite und tiefgehende Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
  • Ausgewiesene Expertise im Schulwesen, um die künftige Entwicklung unserer Grundschulen erfolgreich zu gestalten.
  • Führungsverantwortung als Selbstständige, als Geschäftsführung oder in leitenden Funktionen.
  • Echtes Ingenieurwissen für technische Themen.

Wir freuen uns auch über einen deutlich erhöhten Frauenanteil. Für die Belange der beiden Ortsteile (Bw. und Hg.) setzen wir uns gleichermaßen ein. Wir engagieren uns in unserer Freizeit ehrenamtlich in verschiedenen Vereinen und Einrichtungen. Uns verbindet die Liebe zu unserem Ort, zu Natur und Umwelt und das klare Bekenntnis zu den Werten unserer demokratischen Gesellschaft.

  • Karin Fischer; 59 J.; Hg.; Stadtamtsrätin und Sachgebietsleiterin bei der Stadtverwaltung Esslingen.
  • Dr. Peter Röser; 60 J.; Bw.; Dr.-Ing.; amtierender Gemeinderat, Kandidat f. d. Kreistag, Vorstandsmitglied OV Schurwald, Waldkindergarten e.V., OGV Hohengehren, evang. Kirchengemeinde, Freundeskreis Flüchtlinge, DRK, Fischereiverein Ploch.-Reichenbach.
  • Martina Augustin; 53 J.; Hg.; Industriekauffrau; kaufmännische Leiterin Fa. Goba Gotthardt Isolierteile GmbH Baltmannsweiler; 2. Vorstand Bergkameraden Stgt.; Mitglied TSV.
  • Wolfgang Bihl, 67 J.; Bw.; Rektor i. R., z.Zt. Beratungslehrer bei der schulpsychologischen Beratungsstelle zuständig für die Grundschule Baltmannsweiler/Hohengehren.
  • Claus Hintennach; 57 J.; Bw.; Redakteur; Mitglied im Leitungsteam des Freundeskreises Flüchtlinge, Mitglied TSV Baltmannsweiler und OGV Hohengehren.
  • Martin Wieland; 57 J.; Bw.; Dipl.-Ing. (FH); selbständig; amtierender Gemeinderat; Mitglied im Akkordeonorchester Baltmannsweiler, TSV, DRK.
  • Ursel Röckle; 81 J.; Hg.; Rentnerin, früher Redakteurin; Mitglied im Leitungsteam des Vereins Sierra Leone Baden-Württemberg e.V.; Liederkranz, Mitarbeiterin Seniorenmittagstisch d. evang. Kirchengemeinde.
  • Michael Hermann; 48 J.; Bw.; Physiotherapeut, selbständig; evang. Kirchengemeinde, Posaunenchor Baltmannsweiler.
  • Monika Röser; 49 J.; Bw.; Krankenschwester; Liederkranz; evang. Kirchengemeinde, Rettichfest.
  • Frank Siegle; 53 J.; Bw.; Dipl.-Ing. (FH); Mitglied im Akkordeonorchester Baltmannsweiler.
  • Manuel Uez; 45 J.; Bw.; Selbständiger Event-Manager, selbständig.
  • Roland Fink; 64 J.; Bw.; Selbständiger Kaufmann; amtierender Gemeinderat; Schwäbischer Alb Verein, TSV Baltmannsweiler.
  • Marion Wiesler; 60 J.; Bw.; Sekretärin im Büro des Schuldekans; evang. Kirchengemeinde, Freundeskreis Flüchtlinge, 1. Vorsitzende des Vereins Bena Bena the Gambia e.V.
  • Marika Matzeit; 63 J.; Hg.; Beamtin, Teamleiterin im Bürgeramt Esslingen.

 

Energiewende: Thema Windkraft

Die Mär vom Schattenwurf

Das Thema Windkraft ist derzeit in aller Munde und wir freuen uns, dass sich so viele Menschen dafür interessieren. Leider kursieren hierzu aber auch zahlreiche Falschinformationen.
Letztens wurde in unserer Gemeinde ein Flugblatt mit grob irreführenden Darstellungen in viele Briefkästen eingeworfen. In das Titelbild wurden überdimensionale Windräder fotomontiert. Ihre Höhe erscheint größer als ihr Abstand zum Ortsrand (Wohngebiet Buchsäcker). In Wirklichkeit wären sie jedoch nicht höher als 300 m und ca. 1000 m von der Bebauung entfernt. Bezeichnenderweise wurde auf besagtem Druckerzeugnis kein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts benannt - ein Verstoß gegen geltendes Recht.
Wir appellieren an die Urheber dieses Flugblatts, sich künftig an Recht und Gesetz zu halten und auf Falschdarstellungen zu verzichten, da diese Ängste schüren und den Ortsfrieden gefährden können.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger von Baltmannsweiler und Hohengehren, sich nicht von unseriösen Kampagnen verunsichern zu lassen. Von der Gemeindeverwaltung hätten wir hierzu eine öffentliche Klarstellung erwartet. Um die Diskussion pro und contra Windkraft zu versachlichen, wollen wir in den nächsten Wochen in den Dorfnachrichten nachprüfbare Fakten zur Verfügung stellen.

Thema: Angebliche Gesundheitsbeeinträchtigung durch Schattenwurf?
Faktencheck (Quellen: Wikipedia; energieatlas.bayern.de):
Physik: Ein merklicher Hell-Dunkel-Effekt durch den Schattenwurf eines drehenden Windrads tritt nur bei klarem Himmel und direktem Sonnenschein auf. Je höher der Sonnenstand, desto kürzer der Schatten und je flacher der Sonnenstand, desto schwächer der Schatten. Echter Schlagschatten entsteht nur im Nahbereich des Windrads, wenn das Rotorblatt die Sonne vollständig verdeckt. In größerem Abstand von der Anlage kann der Schattenwurf vernachlässigt werden. Da das schmale Rotorblatt von der Ferne aus gesehen nur einen kleinen Bereich der Sonne verdeckt, ist die daraus resultierende Helligkeitsschwankung nicht mehr wahrnehmbar.

Rechtslage: Bei der Genehmigung einer Windkraftanlage wird der Schattenwurf überprüft. Dabei wird er im Tages- und Jahreslauf der Sonne mit Hilfe einer Schattenwurfprognose genau berechnet. Soweit im Bereich von Bebauungen eine theoretische Schattenwirkung an 30 Stunden pro Jahr eintreten kann, müssen Windkraftanlagen mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet werden. Diese muss so programmiert werden, dass die tatsächliche Schattenwurfdauer am Immissionspunkt (z.B. Wohnhaus, Terrasse) auf 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag begrenzt wird. Dies gilt auch bei mehreren Windrädern. Eine nennenswerte Belästigung oder gar Gesundheitsgefährdung durch Schattenwurf ist damit ausgeschlossen.
Verfasser: Dr.-Ing. Peter Röser

Windräder und der Artenschutz

Todesursache: Katzen, Glasscheiben und Insektenmangel

Windkraftanlagen leisten einen Beitrag zur Begrenzung des menschgemachten Klimawandels. Folgen des Klimawandels - auch auf dem Schurwald - sind Extremwetterereignisse wie Dürren und Hitzesommer mit massiver Reduzierung der Artenvielfalt, Insektensterben, Hitzeschäden an Wäldern verbunden mit dem Aussterben heimischen Baumarten und hoher Waldbrandgefahr.
Eine Windkraftanlage darf nur nach gründlicher, immissionsschutzrechtlicher Genehmigung errichtet werden. Dabei wird intensiv geprüft, ob sich am geplanten Standort Brut- oder Nistplätze gefährdeter Arten befinden, was ein klares Ausschlusskriterium wäre.
Durch vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen - z. B. bei Windkraftanlagen in Waldgebieten - können für Tiere wie Fledermäuse oder Waldlaubsänger sogar Verbesserungen in ihren Lebensräumen erreicht werden. Werden Waldrefugien mit Feuchtgebieten, Wildblumen und
Sträuchern geschaffen, kann die Biodiversität deutlich verbessert werden.
Vogelschutz:
Die Vogelpopulation hat sich in den letzten 30 Jahren stark reduziert. Insektenfressende Kleinvogelarten (Feldlerchen, Grünfinken etc.) sind dabei mit bis zu 90% weniger Brutpaaren besondere Verlierer. Die Wissenschaft ist sich einig, Hauptursache für den Rückgang sind die
verschlechterten Lebens- und Aufzuchtbedingungen auch durch den drastischen Rückgang der Insektenpopulationen, verursacht durch den Verlust von Brachflächen und blühenden Wiesen sowie durch den Einsatz von Pestiziden insbesondere bei Monokulturen. Windkraftanlagen spielen hierbei nur eine sehr untergeordnete Rolle.
Durch menschlichen Einfluss sterben in Deutschland jährlich ca. 200 Millionen Wild-Vögel (Stand 2018). Hauptursachen sind Vogelschlag an Glasscheiben, Verkehr und Hauskatzen. AnWindkraftanlagen starben pro Jahr ca. 100.000, also im Mittel 3 bis 4 Vögel pro Anlage. Um auch das zu vermeiden, verfügen moderne Windräder (Goldboden) inzwischen über ein Kamera-basiertes Vogel-Erkennungssystem mit automatischer Schnellabschaltung, ein effektiver Schutz von Großvögeln wie Milan und Bussard. Windparkbetreiber wie die EnBW lassen seit Jahren alle dort gefundenen, toten Vögel veterinärmedizinisch untersuchen. Die allermeisten dieser Vögel starben nachweislich an anderen Todesursachen und wurden offenbar von speziellen „Naturfreunden“ unter den Windrädern abgelegt.
Fledermausschutz:
In den für die Windkraft ertragreichsten Monaten von November bis Ende März halten Fledermäuse Winterschlaf. Danach sind sie nachtaktiv (1 bzw. 3 Stunden vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang). Sie fliegen bei Temperaturen ab 10°C, bei geringen Windgeschwindigkeiten (< 6 m/s) und nicht bei starkem oder länger andauerndem Niederschlag. Entsprechend gilt die gesetzlich
vorgeschriebene Fledermausabschaltung im ersten Betriebsjahr. Durch akustische Detektion von Fledermausrufen am Windrad  (Gondelmonitoring mit Ultraschallmikrofonen) wird das tatsächliche Auftreten von Fledermäusen festgestellt und bewertet. Die Abschaltzeiten sind in den Folgejahren so einzustellen und zu kontrollieren, dass pro Windrad jährlich weniger als 2 Fledermäuse ums Leben kommen (gesetzliche Vorgabe).

Fazit: Mit der gültigen Rechtslage und dem heutigen Stand der Technik werden die Belange von
Windenergienutzung und Artenschutz gut in Einklang gebracht.

Verfasser: Dr.-Ing. Peter Röser

Quellen: LUBW, Nabu, fachagentur-windenergie.de, EnBW, KlimaBündnis Weinstadt e.V