Energiewende: Thema Windkraft

Die Mär vom Schattenwurf

Das Thema Windkraft ist derzeit in aller Munde und wir freuen uns, dass sich so viele Menschen dafür interessieren. Leider kursieren hierzu aber auch zahlreiche Falschinformationen.
Letztens wurde in unserer Gemeinde ein Flugblatt mit grob irreführenden Darstellungen in viele Briefkästen eingeworfen. In das Titelbild wurden überdimensionale Windräder fotomontiert. Ihre Höhe erscheint größer als ihr Abstand zum Ortsrand (Wohngebiet Buchsäcker). In Wirklichkeit wären sie jedoch nicht höher als 300 m und ca. 1000 m von der Bebauung entfernt. Bezeichnenderweise wurde auf besagtem Druckerzeugnis kein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts benannt - ein Verstoß gegen geltendes Recht.
Wir appellieren an die Urheber dieses Flugblatts, sich künftig an Recht und Gesetz zu halten und auf Falschdarstellungen zu verzichten, da diese Ängste schüren und den Ortsfrieden gefährden können.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger von Baltmannsweiler und Hohengehren, sich nicht von unseriösen Kampagnen verunsichern zu lassen. Von der Gemeindeverwaltung hätten wir hierzu eine öffentliche Klarstellung erwartet. Um die Diskussion pro und contra Windkraft zu versachlichen, wollen wir in den nächsten Wochen in den Dorfnachrichten nachprüfbare Fakten zur Verfügung stellen.

Thema: Angebliche Gesundheitsbeeinträchtigung durch Schattenwurf?
Faktencheck (Quellen: Wikipedia; energieatlas.bayern.de):
Physik: Ein merklicher Hell-Dunkel-Effekt durch den Schattenwurf eines drehenden Windrads tritt nur bei klarem Himmel und direktem Sonnenschein auf. Je höher der Sonnenstand, desto kürzer der Schatten und je flacher der Sonnenstand, desto schwächer der Schatten. Echter Schlagschatten entsteht nur im Nahbereich des Windrads, wenn das Rotorblatt die Sonne vollständig verdeckt. In größerem Abstand von der Anlage kann der Schattenwurf vernachlässigt werden. Da das schmale Rotorblatt von der Ferne aus gesehen nur einen kleinen Bereich der Sonne verdeckt, ist die daraus resultierende Helligkeitsschwankung nicht mehr wahrnehmbar.

Rechtslage: Bei der Genehmigung einer Windkraftanlage wird der Schattenwurf überprüft. Dabei wird er im Tages- und Jahreslauf der Sonne mit Hilfe einer Schattenwurfprognose genau berechnet. Soweit im Bereich von Bebauungen eine theoretische Schattenwirkung an 30 Stunden pro Jahr eintreten kann, müssen Windkraftanlagen mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet werden. Diese muss so programmiert werden, dass die tatsächliche Schattenwurfdauer am Immissionspunkt (z.B. Wohnhaus, Terrasse) auf 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag begrenzt wird. Dies gilt auch bei mehreren Windrädern. Eine nennenswerte Belästigung oder gar Gesundheitsgefährdung durch Schattenwurf ist damit ausgeschlossen.
Verfasser: Dr.-Ing. Peter Röser



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Äcker und Wiesen zwischen den Ortsteilen retten!

 

Die CDU Baltmannsweiler erklärt auf ihrer Homepage das Ziel,beide Ortsteile durch Neubauprojekte und -gebietezusammenwachsen lassen“ zu wollen.

Die betroffenen Flächen - fruchtbare Äcker, die vom Bioland-Betrieb Steinenbacher Hof bewirtschaftet werden, sowie ökologisch wertvolle Streuobstwiesen – liegen im Landschaftsschutzgebiet.

Diese „CDU-Vision“ einer künftigen Gemeindeentwicklung lehnen wir als Grüne ab.

Ein weiteres Bau- oder Gewerbegebiet zwischen den Ortsteilen halten wir weder für nötig noch für genehmigungswürdig. Der Schutz von Landwirtschaft und Natur hat an dieser Stelle eindeutig Vorrang.

Die Zusammengehörigkeit in der Gemeinde wird durch gesellschaftliches Miteinander in zahlreichen Vereinen und Organisationen in beiden Teilorten gefördert. Dabei sind wir auf einem guten Weg und es wurde schon sehr viel erreicht. Ein bauliches Zusammenwachsen der beiden Ortsteile ist dafür nicht erforderlich.

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