Landkreis und Grüne im Reichenbacher Gemeinderat sind sich einig; Ab sofort sind nur noch sichere Einsatzzeiten für Mähroboter erlaubt.
Igel können aufatmen. Wenn sie nächtens unterwegs sind, dürfen ihnen keine Mähroboter mehr das Leben schwer machen. Und nicht nur in Reichenbach, sondern im ganzen Landkreis Esslingen. Der in der letzten Haushaltsdebatte gestellte Grünen Antrag im Reichenbacher Gemeinderat musste daher nicht mehr zur Abstimmung gebracht werden, da die Untere Naturschutzbehörrde im Landratsamt auch die dringende Notwendigkeit sah die nachtaktiven Igel zu schützen und den nächtlichen Einsatz zu verbieten. In der letzten Ausgabe des Amtsblattes hat die Gemeindeverwaltung deshalb das Nachfahrverbot für Mähroboter bekannt gemacht.
„Damit gibt es eine einheitliche Regelung“, freut sich Marieke Beier, die den Antrag im Reichenbacher Gemeinderat aus gutem Grund gestellt hat, jetzt aber zurückziehen konnte. „Igel sind keine Fluchttiere, sobald ein Auto oder eben auch ein Mähroboter sich nähert, rollen sie sich zusammen und werden dann weil ihre Stacheln sie nicht schützen verstümmelt oder tödlich verletzt“, weiß die Gemeinderätin und Biologin. Bereits viele Städte und Landkreise haben deshalb Betriebszeiten für Mähroboter festgelegt, sprich es gilt ein Nachtfahrverbot.
Denn die Nutzung von Mährobotern hat laut Landratsamt in den vergangenen zehn Jahren stark zugenommen, die Verkaufszahlen stiegen jährlich. Außerdem häuften sich die Zwischenfälle mit Igeln. Daher hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Esslingen zum Schutz des Europäischen Igels und anderer kleinen Wirbeltiere am 15. April 2026 die Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Landkreis Esslingen erlassen. Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern gilt im Jahr 2026 ab sofort bis zum 31. Oktober und in den Folgejahren stets in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober, und zwar täglich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang (MEZ) des folgenden Tages. Die Untere Naturschutzbehörde bittet alle Grundstücks- und Gartenbesitzer im Landkreis Esslingen, diese Regelungen zu beachten und aktiv zum Schutz des Europäischen Igels und weiterer schutzbedürftiger Kleintiere beizutragen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Esslingen, www.landkreis-esslingen.de, Suchbegriff „Mähroboter“ oder „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden.
Übrigens sind Mähroboter auch schlecht für die Artenvielfalt im Garten”, merkt Gemeinderätin Marieke Beier an. Sie empfiehlt ohnehin “Wiese statt Rasen, damit mehr Blumen für Falter und Widlbienen blühen” und meint: “Ein Sensenkurs oder ein Kräuterspaziergang am Plochinger Umweltzentrum wäre ja schon einmal ein guter Anfang.”